Kostenerstattung
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker muss der Patient in der Regel selbst tragen. Ob sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse. Es gibt bei vielen Kassen die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung zur Erstattung von Heilpraktikerkosten abzuschließen. Dies lohnt sich vor allem für Kinder, da diese häufiger akut krank werden und die monatlichen Versicherungskosten sehr gering sind.
Gebühren für klassisch homöopathische Behandlung
Die Gebühren für eine klassisch homöopathische Behandlung orientieren sich an dem für die Behandlung aufzubringenden Zeitaufwand.
Bitte bedenken Sie, dass dieser Zeitaufwand für den Homöopathen nicht allein in dem direkten Kontakt mit dem Patienten besteht. Insbesondere die gewissenhafte Dokumentation des Behandlungsverlaufes sowie die jeweilige Fallauswertung benötigen oft eine intensive Nachbearbeitung. Mit jeder Behandlung bzw. jeder Verlaufskontrolle – unabhängig davon ob sie telefonisch, per E-Mail oder in direktem Kontakt erfolgt – übernehmen wir die Pflicht, Sie umfassend und kompetent zu beraten bzw. zu behandeln.
Behandlungsgebühren
Erstanamnese Erwachsene |
|
185,00€ |
Erstanamnese Kinder (bis 14 Jahre) |
|
145,00€ |
Folgekonsultation Erwachsene und Kinder (Mo-Fr.; bis zu 60 min.) |
|
80,00€
|
Telefonische Beratung/Behandlung (pro angefangene 1/2 Stunde, inkl. Nachbearbeitung)
Kurze Information/Rückmeldung per Telefon, Email o.ä. (max. 15 min. Bearbeitungszeit) |
|
35,00€
10,00€ |
An-/Abfahrt Hausbesuche pro Stunde |
|
20,00€ |
Termine Samstag bis zu 60 min. |
|
90,00€ |
Termine Sonn- und Feiertage (Ausnahmefälle) bis 60 min.
Versäumnispauschale (bei nicht erfolgter Absage des Termins 24 Stunden zuvor) |
|
140,00€
20,00€ |
|
|
|
Gebühren für osteopathische Behandlungen
pro 60 Minuten |
|
70,00€ |
Aktueller Stand vom 08.11.2024
Änderungen vorbehalten