Prüfungsvoraussetzungen
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Vollendung des 25. Lebensjahres
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Min. Hauptschulabschluss
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Keine schweren strafrechtlichen, sittlichen Verfehlungen
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Keine körperlichen Leiden oder Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder aufgrund einer
Sucht, die für die Berufsausübung ungeeignet erscheinen lassen
Antragstellung Sachsen
Beim Ordnungsamt der Stadt, in der die Praxistätigkeit beabsichtigt wird, sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Antrag auf Zulassung zur Tätigkeit als Heilpraktiker (Vordruck bei Ordnungsämtern
erhältlich)
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Lebenslauf mit Lichtbild
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Nachweis über abgeschlossene Schulbildung (beglaubigte Kopien)
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Beglaubigte Kopie Personalausweis oder Reisepass
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Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
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Ärztliches Attest (nicht älter als 1 Monat)
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Eigene Erklärung, dass kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Erklärung, dass in keinem anderen Bundesland ein Antrag auf Heilpraktiker-Überprüfung gestellt
wurde
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Glaubhafte Erklärung eines Praxismietvertrages
Allgemeine Informationen
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Wartezeit bis zur Prüfung beträgt ca. 1 Jahr
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Zuständig für die Überprüfung im Freistaat Sachsen ist das Dezernat für Gesundheitsverwaltung des
Landratsamtes Löbau, Georgewitzer Str. 25, 02708 Löbau
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Die Prüfung findet 2x jährlich im Frühjahr und Herbst statt.
Wir bitten um eigene Rückfragen beim zuständigen Ordnungsamt und Landratsamt Löbau, da wir keine
Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität geben können.
Die Prüfungsvorausetzungen der weiteren Bundesländer können Sie direkt bei uns anfordern unter info(a)chiron-net.org.